AGB
[Allgemeine Geschäftsbedingungen]
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen von Xenia Emich Mediengestaltung, Pirmasenser Str. 61, 66981 Münchweiler an der Rodalb, E-Mail: agb@xzenia.de (nachfolgend „Auftragnehmerin“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeberin“)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Das Angebot der Auftragnehmerin richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B). Die Auftragnehmerin schließt keine Verträge mit Privatpersonen oder Verbraucherinnen im Sinne des § 13 BGB.
1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch die Auftraggeberin verwendet werden, erkennt die Auftragnehmerin, vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung, nicht an.
1.5 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB das generische Femininum verwendet. Sämtliche Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung selbstverständlich für alle Geschlechter (m/w/d). Die gewählte Sprachform beinhaltet keinerlei Wertung.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Die Auftragnehmerin erbringt als selbständige Unternehmerin folgende Leistungen gegenüber der Auftraggeberin:
Professionelle Dienstleistungen im Bereich Markenstrategie, Marketing und Markenentwicklung. Ziel der Leistungen ist es, Unternehmen und Selbständige bei der Entwicklung und Stärkung ihrer Markenidentität zu unterstützen, deren Marktpräsenz zu verbessern und die Markenbekanntheit gezielt zu steigern. Zu den angebotenen Services gehören die Erstellung von Markenstrategien, die Beratung zur Markenkommunikation, die Gestaltung von Branding-Materialien sowie die Durchführung individueller Workshops und Schulungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Auftraggeberinnen abgestimmt sind.
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen der Auftragnehmerin und der Auftraggeberin.
2.3 Die Auftragnehmerin erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Die Auftragnehmerin ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung ihrer Tätigkeit ist sie jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung ihrer Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Sie wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei ihrer Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit der Auftraggeberin.
3. Nutzungslizenz für Designs und Layouts
3.1 Die von der Auftragnehmerin bereitgestellten Designs und Layouts, einschließlich der mit Canva Pro erstellten Inhalte, unterliegen einer Nutzungslizenz. Diese erlaubt ausschließlich die Nutzung für den im Angebot oder Vertrag definierten Zweck. Veränderungen, Vervielfältigungen oder die Nutzung für andere als die vereinbarten Zwecke sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin untersagt. Für jede weitere Nutzung oder Änderung ist eine zusätzliche Lizenz erforderlich, die zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren ist.
3.2 Urheberrecht und geistiges Eigentum: Alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erstellten Designs, Layouts, Konzepte und sonstigen kreativen Inhalte bleiben, sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt, geistiges Eigentum der Auftragnehmerin. Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält die Auftraggeberin lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen des vereinbarten Zwecks.
3.3a Nutzung von Drittanbieter-Tools, Open-Source-Software und Schriftarten: Die Auftragnehmerin behält sich vor, für die Erstellung und Umsetzung der Arbeiten Drittanbieter-Tools (z. B. Canva Pro), Open-Source-Software (z. B. WordPress), Software-Erweiterungen (z. B. Plugins, Themes) sowie digitale Schriftarten (z. B. Google Fonts oder Web-Fonts Dritter) einzusetzen. Die Nutzung dieser Komponenten unterliegt den jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Drittanbieter oder Rechteinhaber. Die Auftraggeberin erkennt diese Lizenzbedingungen an und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Sofern für die Nutzung von Drittanbieter-Komponenten (z. B. kostenpflichtige Plugins, Themes oder spezielle Font-Lizenzen) eigenständige Lizenzen durch die Auftraggeberin erworben werden müssen, ist die Auftraggeberin für den Erwerb, die Einhaltung und die laufenden Kosten dieser Lizenzen selbst verantwortlich.
3.3b Bereitstellung von Entwickler- / Agency-Lizenzen: Stellt die Auftragnehmerin im Rahmen von Wartungs- oder Serviceverträgen eigene Software- oder Plugin-Lizenzen (z. B. Developer- oder Agency-Lizenzen Dritter) zur Verfügung, verbleiben diese Lizenzen im Eigentum der Auftragnehmerin. Das Recht zur Nutzung dieser Lizenzen auf den Systemen der Auftraggeberin ist an die Laufzeit der entsprechenden Wartungs- oder Bereitstellungsvereinbarung gebunden. Nach Beendigung dieser Vereinbarung endet das Recht der Auftraggeberin zur Nutzung der von der Auftragnehmerin bereitgestellten Lizenzen. Die Auftraggeberin ist in diesem Fall selbst dafür verantwortlich, auf eigene Kosten entsprechende Nachfolge-Lizenzen beim jeweiligen Drittanbieter zu erwerben und einzubinden, um die volle Funktionalität und Aktualität der Website aufrechtzuerhalten.
3.4 Kundenspezifische Änderungen: Im vereinbarten Angebot sind zwei Anpassungsrunden (Korrekturphasen) der erstellten Designs oder Layouts enthalten. Nach diesen Anpassungen hat die Auftraggeberin die Möglichkeit, die Änderungen freizugeben. Jede darüber hinausgehende Anpassungsrunde wird gesondert auf Stundenbasis abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt gemäß der im Angebot oder Vertrag festgelegten Stundensätze.
4. Nutzungsvereinbarung (Lizenzierung)
4.1 Die von der Auftragnehmerin erstellten Designs, Layouts und Websites unterliegen einer einfachen, nicht übertragbaren Nutzungslizenz. Die Nutzung ist ausschließlich für den im Vertrag oder Angebot definierten Zweck gestattet. Änderungen am Design, mit Ausnahme eigener Texte, sowie die Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus sind untersagt. Die Nutzungsrechte werden nicht an Dritte übertragen, und nur die Auftraggeberin ist berechtigt, das Design, das Layout oder die Website zu nutzen. Die Dauer der Nutzungsrechte ist an den vorgesehenen Zweck gebunden.
4.2 Rechteübertragung bei Logos, Bildmarken und Signets: Bei der Erstellung von Logos, Bildmarken und Signets erfolgt die vollständige Rechteübertragung an die Auftraggeberin nach vollständiger und erfolgreicher Zahlung der vereinbarten Vergütung. Diese Rechteübertragung umfasst ausschließlich die eigene Nutzung durch die Auftraggeberin. Der Weiterverkauf, die Unterlizenzierung oder anderweitige Weitergabe der Rechte ist untersagt. Darüber hinaus dürfen keinerlei Änderungen an den übergebenen Werken vorgenommen werden, um die Auftragnehmerin von etwaigen Rechtsverletzungen freizuhalten.
4.3 Nutzung als Referenz: Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Leistungen, einschließlich Designs, Layouts, Websites, Logos, Bildmarken und Signets, für eigene Referenzzwecke zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Nutzung in Portfolios, auf der Unternehmenswebsite, in sozialen Medien oder in Präsentationen. Eine gesonderte Zustimmung der Auftraggeberin ist hierfür nicht erforderlich.
4.4 Erweiterte Nutzung durch die Auftraggeberin: Sollte die Auftraggeberin eine weitergehende Nutzung der von der Auftragnehmerin erstellten Arbeiten anstreben, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinausgeht, bedarf dies einer erneuten Freigabe durch die Auftragnehmerin. Diese Freigabe erfolgt im Rahmen eines neuen, abrechenbaren Auftrags, der individuell zu vereinbaren ist.
4.5 Verbot der Nutzung für und durch KI-Systeme: Das Hochladen, Einspeisen, Verarbeiten oder Einbinden der von der Auftragnehmerin erstellten Werke, Designs, Layouts, Texte, Konzepte oder sonstigen Inhalte in Systeme oder Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (wie z. B. generative KI-Tools, Large Language Models, Bildgeneratoren) ist der Auftraggeberin ausdrücklich untersagt. Dies gilt gleichermaßen für die Beauftragung, Gestattung oder Duldung der Nutzung solcher Systeme durch Dritte (wie z. B. Mitarbeiterinnen, freie Mitarbeiterinnen, Agenturen oder Angehörige) sowie für die Weitergabe der Inhalte an Dritte zu diesen Zwecken. Das Verbot umfasst insbesondere das Training, die Weiterentwicklung oder Analyse solcher Systeme als auch die automatisch generierte Abwandlung, Vervielfältigung, Umgestaltung oder Nutzung der Arbeiten als Vorlage (z. B. Prompt-Input, Image-to-Image). Die Auftraggeberin hat dafür Sorge zu tragen, dass Dritte, denen die Arbeiten zugänglich gemacht werden, diese Vorgabe einhalten, und haftet für etwaige Verstöße dieser Dritten wie für eigenes Verschulden. Jede Zuwiderhandlung stellt eine Verletzung der vereinbarten Nutzungsrechte sowie des Urheberrechts dar.
5. Produktion physischer Medien
5.1 Die von der Auftragnehmerin erstellten Designs und Layouts für physische Medien, wie beispielsweise Druckprodukte oder Werbeartikel, werden ausschließlich nach schriftlicher Freigabe der Auftraggeberin zur Produktion weitergeleitet. Die Freigabe muss durch die Auftraggeberin nach Überprüfung der Inhalte und Gestaltung erfolgen. Für Fehler, die nach der Freigabe entdeckt werden, wie beispielsweise inhaltliche Fehler, Grammatikfehler oder Abweichungen, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.
5.2 Die Auftragnehmerin selbst produziert keine physischen Produkte, sondern arbeitet hierfür mit externen Produktionspartnern, wie Druckereien oder Werbeartikelherstellern, zusammen. Die Auftragnehmerin übernimmt im Namen der Auftraggeberin die Vermittlung des Produktionsauftrags an eine geeignete Produktionsstätte. Die Abrechnung der Produktion erfolgt direkt zwischen der Produktionsstätte und der Auftraggeberin. Die Auftragnehmerin berechnet der Auftraggeberin lediglich die Gestaltung und Vermittlung an die Produktionsstätte.
5.3 Die Verantwortung für die Umsetzung der Layout- und Produktionsanforderungen gemäß den Vorgaben der Produktionsstätte liegt ausschließlich bei der Auftraggeberin, soweit diese Anforderungen durch die Auftragnehmerin ordnungsgemäß in die Layoutdatei implementiert wurden. Die Auftragnehmerin haftet nicht für fehlerhafte Produktionen oder Abweichungen, die durch die Produktionsstätte verursacht werden.
5.4 Farbabweichungen bei physischen Produkten: Die von der Auftragnehmerin erstellten Designs und Layouts können bei der Produktion auf physischen Medien, wie beispielsweise Druckprodukten oder Werbeartikeln, Farbabweichungen gegenüber der Bildschirmdarstellung aufweisen. Dies liegt unter anderem an technischen Unterschieden wie Druckverfahren, Materialeigenschaften, Farbprofilen oder der Darstellungstechnologie von Bildschirmen. Ebenso können Farben auf Bildschirmen je nach Einstellungen und individuellen Wahrnehmungen unterschiedlich aussehen. Die Auftragnehmerin übernimmt hierfür keine Haftung.
Falls die Auftraggeberin eine exakte Farbübereinstimmung wünscht, muss dies mit der Produktionsstätte über einen festgelegten Standard-Farbcode, wie z. B. PANTONE oder RAL, erfolgen. Die Auftraggeberin ist dafür verantwortlich, der Auftragnehmerin die entsprechenden Anweisungen und Vorgaben der Produktionsstätte rechtzeitig und schriftlich mitzuteilen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Farbabweichungen, die durch eine fehlende oder unzureichende Standardisierung seitens der Auftraggeberin oder der Produktionsstätte entstehen.
6. Lieferfristen und Terminvereinbarungen
Die im Angebot oder Vertrag genannten Lieferfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, als unverbindlich. Verzögerungen aufgrund nicht rechtzeitiger oder unvollständiger Mitwirkung der Auftraggeberin, höherer Gewalt oder anderer nicht von der Auftragnehmerin zu vertretender Umstände verlängern die Lieferfristen entsprechend. Die Auftragnehmerin wird die Auftraggeberin über solche Verzögerungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
7. Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin
Es obliegt der Auftraggeberin, die von ihr zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit der Auftraggeberin entstehen, ist die Auftragnehmerin gegenüber der Auftraggeberin in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
8. Vergütung
8.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.
8.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist die Auftragnehmerin vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachten Leistungen monatlich abzurechnen.
8.3 Die Auftragnehmerin stellt der Auftraggeberin nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z. B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel angegeben ist.
8.4 Kleinunternehmerregelung: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen (Kleinunternehmerstatus).
9. Haftung / Freistellung
9.1 Die Auftragnehmerin haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt die Auftragnehmerin fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der Auftragnehmerin nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Auftraggeberin regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Auftragnehmerin für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreterinnen.
9.2 Die Auftraggeberin stellt die Auftragnehmerin von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen die Auftragnehmerin aufgrund von Verstößen der Auftraggeberin gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
10. Vertragsdauer und Kündigung
10.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.
10.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.3 Die Auftragnehmerin hat alle ihr überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl der Auftraggeberin zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Die Auftragnehmerin hat der Auftraggeberin auf deren Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
11.1 Die Auftragnehmerin wird alle ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und allen Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
11.2 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes, einzuhalten.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
12.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
12.3 Die Auftraggeberin wird die Auftragnehmerin bei der Erbringung ihrer vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Die Auftraggeberin wird insbesondere der Auftragnehmerin die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
12.4 Sofern die Auftraggeberin Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz der Auftragnehmerin als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
12.5 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskundinnen werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern die Bestandskundin nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt ihre Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht sie, treten die Änderungen nicht in Kraft; die Auftragnehmerin ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.